Directors' Dealings
Mit dem Erlass des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (30.10.2004) wurden die Pflichten zur Meldung und Veröffentlichung von Wertpapiergeschäften bestimmter Personen mit Aktien und Finanzinstrumenten der Deufol AG (sog. Directors' Dealings) erheblich verschärft:
Zum einem wurde der Kreis meldepflichtiger Personen deutlich erweitert. Neben den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sind nun zusätzlich Führungskräfte der Deufol AG betroffen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind. Personen in enger Beziehung zu den vorgenannten Organmitgliedern und Führungskräften sind ebenfalls meldepflichtig. Neu ist, dass auch juristische Personen, sonstige Gesellschaften oder Einrichtungen, bei denen die vorgenannten Personen oder die zu ihnen in enger Beziehung stehenden Personen Leitungsaufgaben oder Kontrollfunktionen wahrnehmen, ihre Geschäfte mit Wertpapieren der Deufol AG melden müssen.
Darüber hinaus müssen nun Geschäfte bereits ab einem Transaktionsvolumen von EUR 5.000 innerhalb eines Kalenderjahres gemeldet werden (bisher: EUR 25.000 innerhalb von 30 Kalendertagen). Die Ausnahme für Erwerbe auf arbeitsvertraglicher Grundlage oder als Vergütungsbestandteil (z.B. die Zuteilung und Ausübung von Stock Options oder der Erwerb von Mitarbeiteraktien) besteht nicht mehr.
Nachfolgende Tabelle zeigt die meldepflichtigen Wertpapiertransaktionen.
Meldungen der letzten 30 Tage
Zum einem wurde der Kreis meldepflichtiger Personen deutlich erweitert. Neben den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sind nun zusätzlich Führungskräfte der Deufol AG betroffen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind. Personen in enger Beziehung zu den vorgenannten Organmitgliedern und Führungskräften sind ebenfalls meldepflichtig. Neu ist, dass auch juristische Personen, sonstige Gesellschaften oder Einrichtungen, bei denen die vorgenannten Personen oder die zu ihnen in enger Beziehung stehenden Personen Leitungsaufgaben oder Kontrollfunktionen wahrnehmen, ihre Geschäfte mit Wertpapieren der Deufol AG melden müssen.
Darüber hinaus müssen nun Geschäfte bereits ab einem Transaktionsvolumen von EUR 5.000 innerhalb eines Kalenderjahres gemeldet werden (bisher: EUR 25.000 innerhalb von 30 Kalendertagen). Die Ausnahme für Erwerbe auf arbeitsvertraglicher Grundlage oder als Vergütungsbestandteil (z.B. die Zuteilung und Ausübung von Stock Options oder der Erwerb von Mitarbeiteraktien) besteht nicht mehr.
Nachfolgende Tabelle zeigt die meldepflichtigen Wertpapiertransaktionen.
Meldungen der letzten 30 Tage
| Datum | Name | ISIN | Wertpapier | Nennbetrag | Art der Transaktion | Anzahl | Kurs (€) |
| 23.04.2012 | Dr. Tillmann Blaschke | DE0005101505 | Aktie | 1,00 | Kauf | 100.000 | 0,95 |
